Steuersündern drohen harte Strafen

Recht & Sicherheit

Die Steuerhinterziehung gilt als Straftat und wird entsprechend hart geahndet. Abhängig von den Begleitumständen kann es zu Sanktionen oder zur Freiheitsstrafe kommen. Durch das verstärkte Bewusstsein und das erhöhte Interesse der Öffentlichkeit hat das Steuerstrafrecht seit 2014 an Bedeutung gewonnen. Prominente aber auch kleinere Fälle von Steuerhinterziehung führen immer häufiger zur Selbstanzeige. Der folgende Druck auf die sogenannten Steuersünder und auf den Gesetzgeber selbst hat einige juristische Veränderungen nach sich gezogen. Das fundierte Wissen, das dem Portal www.steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de zugrunde liegt, bezieht sich einerseits auf die Steuergesetzt selbst, andererseits auf die verschiedenen Möglichkeiten, damit umzugehen. So sind unter anderem die Voraussetzungen für die Strafbefreiung durch Selbstanzeige zum 1.

Januar 2015 verschärft worden. Gleichzeitig haben sich viele ausländische Banken dazu verpflichtet, die Konten der deutschen Kunden gegenüber den Finanzbehörden offenzulegen. Die früheren Steueroasen – Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein usw. – bieten also nicht mehr die Möglichkeit, Schwarzgeld vor dem Finanzamt zu verstecken. Stattdessen sind diejenigen, die ihr unversteuertes Vermögen im Ausland angelegt haben, nun zu mehr Steuerehrlichkeit verpflichtet.
Durch die verschärfte Gesetzgebung ist seit Januar 2015 nur noch für kleine Steuervergehen Straffreiheit bei einer Selbstanzeige gewährleistet. Bei einer Steuerhinterziehung ab 25.000,00 Euro setzt die strafrechtliche Verfolgung ein, es sei denn, der Steuerpflichtige ist dazu bereit, Sanktionszuschläge zu bezahlen. Eine weitere Änderung bezieht sich auf die verlängerte Verjährungsfrist: Es sind also auch hinterzogene Steuern aus früheren Jahren in der umfassenden Selbstanzeige anzugeben. Bei einer Hinterziehung von Umsatz- und Lohnsteuer gibt es eine Erleichterung für Unternehmer: Hier besteht die Möglichkeit, eine Teilselbstanzeige durchzuführen. Die Selbstanzeige muss genau den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und diverse Randbedingungen erfüllen, sowohl terminlich als auch inhaltlich. Deshalb sollten die Steuerpflichtigen unbedingt einen fachkundigen Rechtsanwalt hinzuziehen, um Irrtümer auszuschließen. Die komplexen Voraussetzungen erfordern ein umfassendes Verständnis der Regelungen und eine große Präzision. Selbstverständlich haben sich die Juristen mit Schwerpunkt auf Steuerstrafrecht zu absoluter Diskretion verpflichtet.

Berlin, Rechtsanwalt, Steuerstrafrecht,

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